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Selbstlernzentrum:
  Als Lernort im Rahmen des Projektschwerpunkts "Selbstlernzentrum" steht die Bibliothek/SLZ im Dr. Ho...
WEITERBILDUNG DURCH QUALIFIZIERUNGSSCHECKS
  Jetzt können Beschäftigte in kleinen oder mittleren Unternehmen einen Zuschuss zur Weiterbildung erh...

HESSENCAMPUS BERATUNG

 

HESSENCAMPUS BERATUNG ist seit kurzem eingerichtet und steht allen Ratsuchenden offen, die sich für das Nachholen von Schulabschlüssen interessieren oder beworben haben, sich in solchen Bildungsgängen befinden, sie abgeschlossen haben und den weiteren Weg planen wollen. Beraten werden ebenfalls Interessierte an Weiterbildung, die dafür eine finanzielle Förderung durch einen „Qualifizierungsscheck“ oder einen „Prämiengutschein“ in Anspruch nehmen wollen. Auch die Erstellung eines persönlichen Kompetenzprofils nach dem Verfahren des „ProfilPASS“ wird angeboten.

 

Ansprechpartnerin:

 

Carina Lamberti

Bildungsberaterin

c/o Volkshochschule Frankfurt

Sonnemannstraße 13

60314 Frankfurt

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailcarina.lamberti(at)stadt-frankfurt.de

212-467 03

 

 

Bildungsprämie

Mit einem Prämiengutschein können 50% der Weiterbildungskosten bis zum Betrag von 500 Euro finanziert werden.

Folgende Voraussetzungen sollten auf Sie zutreffen:

 

- Sie sollten erwerbstätig sein.

 

- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen sollte 

€ 25.600 (€ 51.200 für Verheiratete) nicht übersteigen.

 

- Sie sollten mit der Weiterbildung Ihre Chancen für Arbeit und Beruf verbessern wollen.

 

- Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch.

 

Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:

 

- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),

 

- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen,

 

- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.

 

- Die Anmeldung zur einer evtl. bereits geplanten Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.

 

Außerdem kann Weiterbildung über das „Weiterbildungssparen“ finanziert werden.

Eine Entnahme aus angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetzes ist möglich. Es gelten keine Einkommensgrenzen, die Arbeitnehmerzulage geht nicht verloren, die Sperrfrist muss nicht abgelaufen sein.

 

So können aufwändigere und längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.

 

Um genauere Informationen zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich gerne an:

 

Frau Lamberti, Tel: 069 / 212 46703

Frau Stephan-Kesper, Tel: 069 / 212 31156

 

 

Förderung der Weiterbildung durch Qualifizierungsschecks

 

Mit „Qualifizierungsschecks“ unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, durch Weiterbildung ihre beruflichen Chancen langfristig zu erhalten und zu verbessern.Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen bis zu 250 Personen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Außerdem können Beschäftige in Vereinen, Verbänden und Stiftungen gefördert werden sowie Beschäftigte in Franchise-Unternehmen. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

 

 

Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten?

 

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Die Beratung dient dazu, die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.

 

Wenden Sie sich gerne an:

 

Frau Lamberti, Tel: 069 / 212 46703

Frau Stephan-Kesper, Tel: 069 / 212 31156

 

Weitere Informationen zum Scheck und eine Liste weiterer Beratungsstellen ist unter www.qualifizierungsschecks.de zu finden.