Mit einem Prämiengutschein können 50% der Weiterbildungskosten bis zum Betrag von 500 Euro finanziert werden.
Folgende Voraussetzungen sollten auf Sie zutreffen:
- Sie sollten erwerbstätig sein.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen sollte
€ 25.600 (€ 51.200 für Verheiratete) nicht übersteigen.
- Sie sollten mit der Weiterbildung Ihre Chancen für Arbeit und Beruf verbessern wollen.
- Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch.
Um einen Prämiengutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
- Die Anmeldung zur einer evtl. bereits geplanten Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.
Außerdem kann Weiterbildung über das „Weiterbildungssparen“ finanziert werden.
Eine Entnahme aus angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetzes ist möglich. Es gelten keine Einkommensgrenzen, die Arbeitnehmerzulage geht nicht verloren, die Sperrfrist muss nicht abgelaufen sein.
So können aufwändigere und längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.
Um genauere Informationen zu erhalten oder einen Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich gerne an:
Frau Lamberti, Tel: 069 / 212 46703
Frau Stephan-Kesper, Tel: 069 / 212 31156